ehem. Benutzer Registriert seit: 18.10.2008
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anne0506: Offline
Beitrag Datum: 18.10.2008 Uhrzeit: 16:54 ID: 30896 | Social Bookmarks: Hallo! Ich erwäge eventuell Architektur zu studieren. Nun stellt sich mir die Frage, wie das Studium abläuft. Im Internet stand etwas von einem Grundstudium (2 Semsester), auf das ein Hauptstudium von mind. 8 Semestern folgt. Ist das bei Uni und FH gleich? Wäre nett, wenn mir jemand mal eine kleine Auflistung schreibt, in welchem Semster ich was genau erlerne. Vielen dank. Gruß |
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Social Bookmarks: Oh, also das mit Grund- und Hauptstudium gibt es nur noch in Ausnahmefällen. Eigentlich wurde das Hochschulsystem weitestgehend auf Bachelor und Master umgestellt. Dabei ist der Bachelor i.d.R. 6 Semester lang. Aber erst bei einem 8 semestrigen Bachelor erhälst Du die Berechtigung für die Architektenkammer - die Du benötigst um Dich Architekt zu nennen. Daher ist es eigentlich immer nötig, noch einen Master zu machen, der so weit ich weiß meist über 4 Semester geht. Der Ablauf eines Grundstudium wie es vor einigen Jahren noch war wird unter Vorstellung des Architekturstudiums an der TU Berlin (2003) | Studienarbeiten | archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur vorgestellt. Der Bachelor dürfte in den ersten 4 Semestern ähnlich laufen. Ansonsten helfen Dir sicherlich viele andere Diskussionen bei uns weiter, die Du mit der Nutzung unserer Suche und einigen passenden Schlagworten schnell findest.
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ehem. Benutzer Registriert seit: 18.10.2008
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anne0506: Offline
Beitrag Datum: 19.10.2008 Uhrzeit: 14:38 ID: 30910 | Social Bookmarks: und wie ist das mit der eintragung in die architektenkammer? gibt es das garnicht mehr? bekommt man die zulassung jetzt NUR noch wenn man den 8-semestrigen bachelor macht? gruß |
Social Bookmarks: 8 Semestriger Bachelor oder ein Master, dann kommst Du automatisch auch auf mind. 8 Semester Studium...
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Social Bookmarks: Das hat mit der Eintragung in die Kammer nur insofern etwas zu tun, als dass Du eine Midestzeit studiert haben mußt, um überhaupt die Berechtigung zu haben, dort einzutreten. Das ist aber unabhängig von der Tatsache, dass Du zur Qualifikation noch zusätzliche Praxiserfahrung brauchst, bevor Du zeichnungsberechtigt bist. Das ist je nach Bundesland anders geregelt. In Berlin beispielsweise musst Du zwei Jahre in allen Leistungsphasen gearbeitet haben. P.S. Ich würde Dir mal eine Orientierungsstunde bei der jeweiligen Studienberatung Deiner Wahluni empfehlen... | |
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Amras: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 20.10.2008 Uhrzeit: 18:19 ID: 30942 | Social Bookmarks: Ist es aber (in Berlin) nicht so, dass man durch die Kombination von Diplom und anschließendem Master sofort in die Kammer eintreten kann und somit Vorlageberechtigt ist? |
Social Bookmarks: Zitat:
Und nein, man muss immer 2 Jahre Berufserfahrung und die Arbeit in allen Leistungsphasen nachweisen, um sich in die AK eintragen lassen zu können.
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Amras: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 20.10.2008 Uhrzeit: 18:52 ID: 30944 | Social Bookmarks: Hm... also Diplom und Master gibt es definitiv, da ich das Diplom habe und gerade den Master hinterher mache - als Zusatzqualifikation oder Aufbaustudiengang, wie auch immer. Jedenfalls studiert man nicht zwei mal dasselbe. Durch das vorhandene Diplom konnte ich mir Studienleistungen anerkennen lassen und kann so den Master in der Hälfte der Zeit machen. Ich höre immer mal wieder, das durch diese Kombination der sofortige Eíntritt in die Kammer möglich ist. Vielleicht sollte man mal bei der Kammer selber anfragen... |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 21.10.2008 Uhrzeit: 10:05 ID: 30954 | Social Bookmarks: Diplom und Master sind auch definitif nicht dasselbe. In der Hierarchie steht Bachelor ganz unten, dann das Diplom, Master und das Doktorat. Es ist richtig, dass beim Master nach Diplom Inhalte sich teilweise überlagern, da sie schon im alten Diplomstudiengang abgeleistet wurden. Vorlageberichtigt ist mann aber meines Wissens nach auch nur mit zweijähriger Praxis, wobei in manchen Bundesländern noch zusätzlich eine Teilnahme an Seminaren nachgewiesen werden muss. |
Social Bookmarks: Zitat:
Wo hast Du denn Quatsch her??? Vielleicht ist ein 8 Semestriges FH Diplom unter dem Master angesiedelt, ein Uni Diplom (min. 10 Semester) ist dem aber gleichgestellt. Von Universitäten wird, so weit ich mich erinnere, auf Wunsch ein "schreiben" aufgesetzt, dass das Diplom einem Master entspricht. - Das ist z.T. für Auslandsbewerbungen nötig.
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 21.10.2008 Uhrzeit: 14:43 ID: 30965 | Social Bookmarks: ...das bedeutet, dass ein FH-Diplom unter dem der Uni zu sehen ist? |
Social Bookmarks: Ohne hier die alte Diskussion vom Zaun brechen zu wollen, wenn sie gleichwertig wären, wären IMHO 1. die Zugangsvoraussetzungen gleich. 2. die Unterscheidung in der Bezeichnung [Dipl-Ing. (FH)] nicht obligatorisch. Ich denke, dass sich die Differenz mit steigender Berufserfahrung aufhebt. Ich verstehe den Master auch als Ersatz zum Diplom. Natürlich kann man mehrere Master machen, dementsprechend auch ein Aufbaustudium zum Diplom. Im Grad bleibt man aber gleich, egal ob ein MA oder zwei. | |
Social Bookmarks: Diese Diskussion wollte ich nicht vom Zaun brechen, wenn man aber wie noone eine Wertung oder Kategorisierung aufstellt, dann kann die nur über den Umfang (Anzahl der Kurse und SWS) der Lehre bemessen werden (die Qualität kann man ja nur bedingt in der Studienordnung festlegen) und da kommt wohl folgende Reihenfolge der Regelstudienzeit zustande: 6 Semester Bachelor 8 Semester Diplom FH 10 Semester Bachelor + Master 10 Semester Diplom Universität
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jarrid: Offline
Beitrag Datum: 22.10.2008 Uhrzeit: 17:19 ID: 30990 | Social Bookmarks: was wurde denn vor der master zeit in den zwei semestern an der uni gelehrt, was an der bzw einer fh nicht gelehrt wurde? |
Social Bookmarks: Ich denke der Inhalt ist ähnlich, bzw. weicht so viel ab, wie zwischen den verschiedenen Hochschulen. An den Unis vertieft man in den weiteren Semestern das ein oder andere und z.B. an der TU Berlin macht man im Hauptstudium 5 (große) Entwürfe.
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