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Konstruktiv: Offline
![]() Beitrag Datum: 13.01.2009 Uhrzeit: 17:41 ID: 32049 | Social Bookmarks: Gut, ich denke hier kann ich dir auch eventuell helfen. Meines Wissens läuft das so : Mit Bachelor in Arch. und Master in Innenarch. bist du dann auch kein Architekt, sondern (nach 2 jahren Erfahrung etc.) dem Titel nach ,,nur" (das soll jetzt keine abwertung sein) Innenarchitekt. >>>Du bist dann eingeschränkt bauvorlageberechtigt, heißt du darfst bestimmte Sachen an Gebäuden bearbeiten, aber nicht alles. Es gibt aber soweit ich weiß eine Möglichkeit für Innenarchitekten eine Prüfung abzulegen (und die 2 Jahre Praxiserfahrung sind wie bei Archs natürlich auch nötig...) um volle Bauvorlageberechtigung zu erlangen, also absolut alles ausführen zu dürfen im Bauprozess. So ist es denk ich, kann mich gerne jemand verbessern sollte etwas nicht stimmen. Hoffentlich hilft dir das, mfG ![]() |
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