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ehem. Benutzer Registriert seit: 28.09.2008
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Schmetterling*: Offline
![]() Beitrag Datum: 11.05.2009 Uhrzeit: 18:12 ID: 33683 | Social Bookmarks: Ach so. Ich dachte eigentlich, in jeder Kammer hätte man so strenge Vorschriften. Aber wenn man sogar schon als Student reinkommt, ist das wohl anders. (Ist die Bezeichnung der Innenarchitekten gar nicht geschützt?!) Aber in welche Kammer komme ich denn rein, wenn ich in Architektur einen Bachelor mache (6 Sem.) und in IA einen Master? Wahrscheinlich höchstens in den BDIA oder? Nur heißt das dann automatisch, dass ich unter diesen Voraussetzungen mich als Architekt gar nicht selbstständig machen kann? Wie könnte man denn sonst die beiden Bereiche vereinen? Oder meint ihr, es reicht auch, wenn man in Architektur auch den Master macht und sich anschließend an Designbüros wendet? |
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