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Registriert seit: 26.03.2010
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ArchP6alpha: Offline


ArchP6alpha is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 26.03.2010
Uhrzeit: 16:37
ID: 38460



Selbstständig im Studium

#1 (Permalink)
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hallo, forum.

ich wollte mich an dieser stelle mal schlau machen und einige rechtliche (steuerliche) sachen erfragen. Ich weiß das diese Sachen die ich wissen möchte mit Sicherheit irgendwo in diesem Forum stehen aber fündig bin ich nicht geworden.

Ich studiere Architektur im 7. Semester und arbeite schon seit beginn des Studiums nebenher in verschiedenen Büros. Ich hab also von LP1 bis LP5 schon einiges gemacht und fühle mich in den Sachen die ich gemacht habe auch sicher.
Seit einiger Zeit tretten aber immer öfter Leute an mich herran die gerne möchten das ich für sie Arbeite.
Ein Bsp.: In meinem Haus wo ich wohne ist ein Immobilienbüro. Der Inhaber möchte das ich für Ihn Wohnungen Aufmesse, eine CAD Zeichnung mache und die Wohnfläche berechne.

Nun ist die Frage!?
Darf ich das überhaupt ohne Abschluss? Muss ich mich dafür Überhaupt selbstständig machen?? Als was mach ich mich selbstständig?? Welche Arbeiten darf ich machen ohne Probleme zu bekommen??

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!!

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Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 276
jarrid: Offline


jarrid is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.03.2010
Uhrzeit: 19:29
ID: 38468



AW: Selbstständig im Studium

#2 (Permalink)
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manchmal hilft schon die suchfunktion.

das könnte dir z.b. helfen

http://www.tektorum.de/studium-beruf...-studiums.html

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Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 29.03.2010
Uhrzeit: 10:19
ID: 38472



AW: Selbstständig im Studium #3 (Permalink)
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Prinzipiell darfst Du alles machen, was keine Bauvorlageberechtigung erfordert. Prinzipiell bist Du aber rechtlich auch für alle Leistungen haftbar.

Beispiel: Du hast einen Auftrag zum Aufmass mit Berechnung der Wohnfläche: schaffst Du den Termin nicht, kannst Du eventuell für das Nichtzustandekommen eines Mietvertrags und somit zum Mietausfall haften. Du kannst für Falschberechnungen einer Wohnfläche finanziell haftbar gemacht werden, etc.

Beachte also immer die rechtliche Seite, und sichere Dich immer Vertraglich ab, bez. achte auf eine schriftliche Dokumentation Deiner Leistungen. Geg. schliesse eine Berufshaftpflichtvers. ab.

Finanzielle Aspekte kannst Du mit der Suche in zahlreichen aktuellen Themen nachlesen.

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Registriert seit: 16.06.2004
Beiträge: 63
Der Gaertner: Offline

Ort: Osnabrueck
Hochschule/AG: Professor, emeritiert, freiberuflicher Unternehmensberater für den Baubetrieb

Der Gaertner is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 01.04.2010
Uhrzeit: 23:24
ID: 38509



AW: Selbstständig im Studium #4 (Permalink)
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Es handelt sich hier um Tätigkeiten, die nicht besonders geschützt sind, wie das etwa bei der Rechts- oder Steuerberatung der Fall ist (deshalb sind auch alle meine nachstehenden Äußerungen dazu reine Meinungsäußerungen ohne Anspruch auf Verbindlichkeit).

Aufmaß, CAD-Zeichnungen und Flächenberechnungen kann machen, wer es sich selbst bzw. wem es der Auftraggeber zutraut.

Zur Haftungsfrage hat ja schon noone das Wesentliche gesagt.

Steuerrechtlich handelt es sich um freiberufliche Tätigkeit, die man natürlich in einer Einkommensteuererklärung angeben muss. Die Gewinne sind mit einer Einnahmen-Überschussrechnung EÜR nachzuweisen und unter „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ anzugeben. Die EÜR ist eine recht simple Angelegenheit und benötigt keine Buchführungskenntnisse.

Wenn das Ganze nicht nur sporadisch anfällt, sondern einen gewissen Umfang und eine gewisse Regelmäßigkeit annimmt, wäre zu überlegen, ob Du nicht auch am Mehrwertsteuersystem teilnehmen willst. Du erklärt dazu formlos gegenüber dem Finanzamt, dass Du als Freiberufler eine Unternehmereigenschaft besitzt und MwSt. erheben willst. Für den Immobilienmakler verursacht das keine zusätzlichen Kosten, da er selbst Unternehmer ist. Du könntest aber bei anfallenden Investitionen und Materialverbrauch die darin enthaltene Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück fordern. Macht ein wenig Arbeit wegen der (anfangs) monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung, ist aber nicht uninteressant. Vielleicht wird daraus ja einmal eine berufliche Perspektive oder ein 2. Standbein.
__________________
Wolfgang Ziegler

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