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prettypink: Offline
![]() Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 11:50 ID: 41489 | Social Bookmarks: Vielen Dank für die Antwort. Das mit der Beitragszahlung trotz Arbeitsosigkeit wußte ich z.B. noch nicht. Mal angenommen ich arbeite jetzt als Architektin und trete ins Versorgungswerk ein und in 10 Jahren entscheide ich mich dafür plötzlich ne Kneipe aufzumachen oder sonst wie in ner anderen Branche zu arbeiten. Dann werde ich ja wieder "rausgeschmissen" und ein Teil des Geldes geht dann sozusagen verloren,oder? D.h. wenn ich momentan recht sicher bin, dass ich mich eigentlich nicht selbstständig machen will, als Architekt, aber wer weiß was sonst noch kommt,wäre es dann nicht eher besser das Ganze nicht zu machen, oder hat man dann auch schlechtere Karten bei evtl. zukünftigen Arbeitgebern wenn man kein AIP hat? Lg |
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