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Beitrag Datum: 13.11.2010 Uhrzeit: 20:21 ID: 41482 | Social Bookmarks: Hallo alle zusammen! ich bin jetzt gerade mit dem studium fertig und habe meinen ersten job. ich arbeite ganz normal im angestelltenverhältnis und kann auch mein AIP in diesem büro machen. bisher haben mir einige kollegen geraten mich unbedingt so schnell wie möglich im versorgungswerk anzumelden und mein aip zu machen. mein aip würde ich auch gleich machen, aber wenn ich das richtig verstehe muss ich im anschluss gleich entscheiden ob ich der kammer beitrete bzw. wenn ich nicht in die kammer will, brauch ich den aip ja gar nicht, oder? ich wohne übrigens in baden-württemberg. wie seht ihr das denn so?? sollte man sich da zeit lassen und erstmal überlegen wo der weg hingeht , oder seid ihr alle gleich dem versorgungswerk beigetreten und habt euer aip gemacht? hab mir schonmal alle infos zusammengesucht und werd mich auch nochmal telefonisch erkundigen, denn mir ist noch nicht ganz klar wo die grenze zum "rauswurf"ist, also für den fall dass ich als architektin eher im innenarchitekturbereich arbeite, zählt das dann noch? danke für eure meinungen lg |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 13.11.2010 Uhrzeit: 20:49 ID: 41485 | Social Bookmarks: wozu braucht man nochmal ein AIP ? |
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Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 11:15 ID: 41487 | Social Bookmarks: AIP heißt hier "Architekt im Praktikum". Umgangssprachlich für die 2 Jahre Praxiserfahrung in den LPH 1-8 für den Eintrag in die Kammer. Das Versorgungswerk bietet grundsätzlich für dein eingezahlte Geld eine bessere Rentenversorung im Alter als die gesetzl. Rentenversicherung. Andererseits ist die Versorgung nicht so flexibel wie die Gesetzliche. Wenn du mal umziehst in ein anderes Bundesland, kann es sein, dass du auch das Werk wechseln mußt. Das Werk ist auch meistens (wie von dir angeführt) von der Kammermitgliedschaft abhängig (Ausnahme wohl Berlin). Wenn du mal arbeitslos wirst, kann die Rentenbeitragseinzahlung nicht ruhen! Du mußt immer wengistens den Mindestbetrag (um die 150 € im Monat) einzahlen. Das ist besonders wichtig, wenn ab nächstes Jahr die Rentenzahlung nicht mehr (wenigstens zum Teil) von der Arbeitsagentur übernommen wird. |
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Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 11:50 ID: 41489 | Social Bookmarks: Vielen Dank für die Antwort. Das mit der Beitragszahlung trotz Arbeitsosigkeit wußte ich z.B. noch nicht. Mal angenommen ich arbeite jetzt als Architektin und trete ins Versorgungswerk ein und in 10 Jahren entscheide ich mich dafür plötzlich ne Kneipe aufzumachen oder sonst wie in ner anderen Branche zu arbeiten. Dann werde ich ja wieder "rausgeschmissen" und ein Teil des Geldes geht dann sozusagen verloren,oder? D.h. wenn ich momentan recht sicher bin, dass ich mich eigentlich nicht selbstständig machen will, als Architekt, aber wer weiß was sonst noch kommt,wäre es dann nicht eher besser das Ganze nicht zu machen, oder hat man dann auch schlechtere Karten bei evtl. zukünftigen Arbeitgebern wenn man kein AIP hat? Lg |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 15:13 ID: 41492 | Social Bookmarks: ich dachte bisher, AIP ist nur ein Schlagwort der Arbeitgeber, um verzweifelte Jobsucher unterbezahlt und befristet etwas auszunutzen. In die Kammer kann ich doch auch mit ganz normalen 2 Jahren Berufserfahrung. Oder liege ich da falsch ? |
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Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 17:26 ID: 41495 | Social Bookmarks: Also in Ba-Wü muss man ein AIP machen, um dann anschließend einen Antrag zur Aufnahme in die Kammer zu machen. In Bayern z.B. reichen 2 Jahre Berufserfahrung,soweit ich weiß, hier in Ba-Wü muß man das aber vorher anmelden.Das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich bin jetzt ganz normal angestellt, das mit dem AIP kann ich in meinem Büro machen, aber mit der Bezahlung hat das meiner Meinung nach nichts zu tun, vielleicht machen das manche so, denke muss aber nicht sein. lg |
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dk0815: Offline
Ort: Karlsruhe Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 18:01 ID: 41496 | Social Bookmarks: Also sicherlich kannst du nach dem Studium auch "Normal" arbeiten. Die Arbeit ist nicht zwangsläufig an das AiP gebunden. Es macht aber meiner Meinung nach Sinn relativ früh mit dem AiP zumindest in BW zu starten bzw. sich die Möglichkeit von seinem Arbeitgeber einräumen zu lassen. Den Antrag zum AiP bekommst du bei der Kammer und muss in der Regel von deinem Chef unterschrieben werden. Da ein sog. "anleitender Architekt" in der Regel Büroinhaber eingetragen werden muss. Grundsätzlich sollte dann auch klar sein, daß du während deiner Arbeit dort auch in fast allen Leistungsphasen mal etwas machen darfst. Denn damit das AiP anerkannt wird mußt du Arbeitszeiten in versch. Bereichen nachweisen. Zusätzlich mußt du auch eine gewisse Anzahl von Fortbildungen besuchen. Auch hier macht es Sinn dies mit dem Chef zu klären, da es nämlich von Freistellung an diesem Tag mit Kostenübernahme und Reisekosten bis zu Fortbildung = selber bezahlen und Urlaubstag opfern alles gibt. Früh zu starten ist zudem sinnvoll, da es oft schwerfällt die nachzuweisenden Zeiten in den Lph tatsächlich in 24 Monaten zu absolvieren, da du ja nicht wie in der Industrie definierte Zeiten in Abteilungen durchlaufen kannst. In der Regel wirst du etwas mehr Zeit insgesamt brauchen. Wenn du das AiP in BW nicht machst hast du keine Möglichkeit richtiges Kammermitglied zu werden und dich tatsächlich Architekt/in zu nennen. Dementsprechend wirst du bei einem Jobwechsel immer auf den ersten Blick als Absolvent eingestuft werden. (Finanzieller / Kompetenznachteil) Kein AiP zu machen, dementsprechend mittelfristig auch kein Kammermitglied zu werden kann meiner Meinung nach nur unter ganz bestimmten Umständen Sinn machen. Du arbeitest dann ganz normal als Dipl.-Ing. (Uni oder FH) vergleichbar einem Bauingenieur. Wenn man z.B. nicht im Klassischen Architekturbüro arbeiten will, oder zu einem Konzern will, oder etwas Branchenfremdes machen möchte kann man es auch lassen. Zusätzlich kann man es lassen, wenn man ein Referendariat beim Staat (Regierungsbaumeister) anstrebt. Wenn du aber noch unschlüssig bist, würde ich es auf jeden Fall absolvieren, denn nur dann hast du quasi deine Ausbildung zum Architekten endgültig abgeschlossen. Den Vorteil des frühen Eintritts in das Versorgungswerk würde ich nicht aus den Augen verlieren. Sicherlich wenn du kein Geld hast, kannst du dort nichts bezahlen und dein Anspruch steigt nicht. Das was du aber einbezahlt hast wird sich unter dem Strich auf jeden Fall mehr auszahlen, als das was du der Deutschen Rentenversicherung gibst. Solltest du irgendwann nicht mehr berechtigt daran teilzunehmen ist das Geld auch nicht verloren sondern das Ganze bleibt einfach stehen. Falls du schon etwas in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast (z.B. Berufsausbildung) würde ich mir dieses Geld auch nicht zwangsläufig wieder ausbezahlen lassen, vor allem wenn es nicht so viel ist, damit bei einem späteren Wechsel zurück zu staatlichen Rente quasi deine Unterlagen und die schon registrierten Zeiten nicht verloren sind. Gruss Daniel |
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Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 18:43 ID: 41497 | Social Bookmarks: Den AiP kannste doch einfach mitlaufen lassen. Nach 2 Jahren Berufstätigkeit kommt doch meistens schon einiges an LPHs zusammen. Da die vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung nicht so schnell verfällt (ein Verfallsdatum habe ich jedenfalls in keinem Architektengesetz gefunden,) kannst du sammeln und dich dann irgendwann später eintragen. In machen Versorgungswerken (z.B. Bayern) muß man sich aber in einer vorgebenen Zeit in die Kammer eintragen lassen, sonst fliegste wieder. In jedem Fall gilt: Je früher du ins Versorgunswerk einzahlst, um so mehr kommt raus. Und das wird meines Wissens nicht linear berechnet. Da können 3 Jahre schon entscheidend sein. Beim Austritt aus dem Versorgungswerk kann man sich die bis dahin erworbene Anwartschaft bar auszahlen lassen. Ob das bei der gesetzlichen Rentenversicherung geht, kann ich nicht sagen. Angeboten wurde das jedenfalls nicht. Man wird, denke ich, nur für die Zeit im VW freigestellt. Zitat:
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prettypink: Offline
Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 18:45 ID: 41498 | Social Bookmarks: Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Hat mir schon sehr viel weitergeholfen. Dass ich mein AIP bei meinem momentanen Arbeitgeber machen kann ist schon geklärt und auch was die Fortbildungen angeht. Eine Frage hätte ich noch: Was passiert denn, wenn ich mein AIP jetzt mache und nach der absolvierten Zeit möchte ich dann doch nicht in die Kammer eintreten? Ist es richtig, dass ich quasi 4 Jahre Zeit habe mein AIP zu machen und mich zu entscheiden und nach den 4 Jahren "verfällt" das Ganze dann, wenn ich noch nicht begetreten bin? Lg |
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Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 18:52 ID: 41499 | Social Bookmarks: Dazu mußte mal das Architektengesetz des jeweiligen Landes lesen. Wenn da nichts davon steht, können sie dich deswegen auch nicht ausschließen. Wie gesagt, davon habe ich noch in keiner gelesen. Nur das Werk könnte auf eine Eintragung drängen, wenn es in deren Satzung steht. |
Social Bookmarks: Wenn Du in BaWü Fortbildungen bei der IFBau machen möchtest, zahlst Du als Nichtmitglied der Architektenkammer (also wenn Du nicht als AiP eingetragen bist) eine höhere Gebühr. Als eingetragener AiP bekommst Du zudem Bildungsgutscheine, durch die Du noch Ermäßigung auf die Fortbildungsgebühren bekommst. | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 14.01.2011 Uhrzeit: 11:31 ID: 42138 | Social Bookmarks: In die Architektenkammer eintreten mußt Du wenn: - Du dem Versorungswerk beitrittst - Du nach dem AIP Planvorlageberechtigt sein willst Du mußt nicht, wenn Dir das Versorgungswerk egal ist und Du nie selbstständig sein willst. Du kannst dann aber auch nicht mal für Bekannte nebenher nen kleinen Bauantrag o.ä. machen. So verdienen halt manche angestellte Architekten noch was nebenher. Mein Tip wäre: Beitreten und mit AIP beginnen, das kostet dann 2 Jahre lang 50 Eur / Jahr und ist nicht viel. Wenn Du alles absolviert hast (alle Leistungsphasen, AIP-Punkte gesammelt), kannst es nach 2 Jahren immer noch sein lassen mit der Kammer. AIP-Punkte kann man auch in einigen kostenlosen Seminaren und Vorträgen sammeln. Die IFbau-Seminare lassen sich fast nicht finanzieren mit einem AIP-Gehalt. Und daß der Arbeitegeber das zahlt ist höchstens bei Alice im Wunderland so . Bzw. war ich sogar mal bei einem der das gemacht hat, ist aber ne große Ausnahme. |
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