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Führt ein Erasmusjahr zur Berechtigung der Eintragung in die Architektenkammer? Hier ein Auszug zum Archit.-Bachelor an der Uni Stuttgart: "Zum anderen entspricht eine Regelstudienzeit von acht Semestern den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Berufsqualifikation 2005/36/EG sowie der Architektenrichtlinie 85/384/EWG. Diese verlangen eine mindestens vierjährige Ausbildung als Voraussetzung dafür, Tätigkeiten unter der Berufsbezeichnung Architekt ausführen zu dürfen. Dies hat zur Folge, dass alle EU-Mitgliedstaaten und folglich auch die Architektenkammern des Bundes und der Länder nur solche Absolventen in ihre Architekten- und Stadtplanerlisten aufnehmen, die eine Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren absolviert haben. Zudem stellt die achtsemestrige Ausbildung die europaweite Zulassung zum Masterstudium sicher." Bedeutet Regelstudienzeit, dass 2 Erasmussemester nicht angerechnet werden , falls ich an einem 6-semestrigen Bachelor-Studiengang teilnehme? Und 2te Frage: hat jemand Probleme gehabt, zum Master angenommen zu werden, wenn man nur 6 Semester Bachelor studiert hat? Danke |
AW: Führt ein Erasmusjahr zur Berechtigung der Eintragung in die Architektenkammer? Zitat:
2.6 semester ist ja das übliche für den ba. das sollte nirgens probleme geben. prinzipiell sogar bei 2 semestrigen mastern. aber da bin ich mir nicht ganz sicher. mfg tim |
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