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jarrid: Offline
Beitrag Datum: 07.10.2012 Uhrzeit: 16:52 ID: 48186 | Social Bookmarks: Hallo zusammen.... wer kann mir sagen, wie es sich mit dem Urheberrecht von Studienleistungen verhält? Sei es für theoretische Arbeiten oder Entwürfen. Kann die Hochschule Studienarbeiten ohne das Einverständnis von Studenten veröffentlichen? Wie verhält es sich mit einer kommerziellen Nutzung, angenommen die Hochschule bekommt Geld dafür dass sie Studienarbeiten zur Verfügung stellt, hat der Student dann Anspruch auf eine Vergütung? Oder darf die Hochschule Studienarbeiten an dritte weiterreichen? danke |
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Christo: Offline
Beitrag Datum: 07.10.2012 Uhrzeit: 19:05 ID: 48187 | Social Bookmarks: Dir bleiben als geistiger Eigentümer und Urheber alle Rechte. Deine Hochschule/Uni darf deine Arbeit bewerten - mehr nicht. Alles Andere bedarf deiner Zustimmung. P.S. Dies gilt natürlich in so weit keine Rechte Dritter berührt werden. z.B. Daten o. Pläne die Dir nur unter der Vorgabe einer nicht kommerziellen Nutzung des Ergebnisses ausgehändigt wurden beschränken Dich natürlich in deinen Rechten. Geändert von Christo (07.10.2012 um 19:10 Uhr). Grund: Nachtrag |
Social Bookmarks: Ich dachte eigentlich immer, dass Universitäten sozusagen zu eigenen Werbezwecken die Arbeiten der Studenten immer nutzen dürfte, lag damit aber falsch: Zitat aus einem Rundschreiben der TU Dresden: http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/...omarbeiten.pdf Zitat:
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Rheingold: Offline
Beitrag Datum: 04.12.2012 Uhrzeit: 19:18 ID: 48684 | Social Bookmarks: Bei uns hat ein Prof. (er war ein begnadeter Architekt mit eigenem Büro) einen Stegreif ausgegeben, um dabei ein paar gute Entwürfe für eine Sanierung eines realen Projekts herauszukitzeln, die er natürlich nie benutzt hat. Reine Inspiration. |
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