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Almaran: Offline
![]() Beitrag Datum: 24.09.2013 Uhrzeit: 11:28 ID: 51045 | Social Bookmarks: Danke für deine Informationen. Ich habe beim Versorgungswerk angerufen, dort meinte man diese Tätigkeit würde zählen, schließlich sei mein Studium davor abgeschlossen. Das zweite Studium zählt dafür nicht. Nicht dass ich hier falsche Infos verstreue, aber in meinen Augen geht es um den Zeitraum nach der ersten berufsspezifischen Tätigkeit für die Vier-Jahres-Frist. So, nun dachte ich, dass ab dieser Tätigkeit die Zeit für mich läuft, um in die Kammer zu kommen, da ja wenn ich kein Mitglied in der Kammer bin, auch nicht mehr im Versorgungswerk sein darf. Nun ist diese Tätigkeit 3 Jahre her. Für Richtigstellungen bin ich dankbar. |
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