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bency007: Offline
Beitrag Datum: 08.07.2014 Uhrzeit: 22:31 ID: 52983 | Social Bookmarks: Es ist doch sehr ärgerlich dass die Zulassungskommision der Fakultät Architektur und Stadtplanung auf Website überhaupt nicht geschrieben hat, man sich doch zum Sommersemester für eine bedingte Zulassung bewerben kann! Die müssen die Zulassungsordnung einhalten!!! Genaue Informationen findet ihr in der Zulassungsordnung Architektur und Stadtplanung Uni Stuttgart. § 3 Bedingte Zulassung (3) Bewerbungen für eine bedingte Zulassung müssen zu dem in § 2 Abs. 1 genannten Bewerbungstermin eingereicht werden. Zusätzlich wird für die bedingte Zulassung ein Bewerbungstermin zum 15. Januar angeboten. Stuttgart, den 13. Mai 2013 |
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