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tibo13: Offline
Ort: SH Beitrag Datum: 15.07.2014 Uhrzeit: 14:09 ID: 53013 | Social Bookmarks: Hallo, ich möchte im kommenden Semester ein Praktikum absolvieren und habe bereits ein Stellenangebot. Jetzt stellt sich mir die Frage, auch in Hinblick auf die Entlohnung und eventuelle Abgaben, ob es sich um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum handelt? In unserer Prüfungsordnung steht folgende Klausel: "Zur Sicherung des Praxisbezuges des Studiums ist von den Studierenden ein Praktikum von mindestens 8 Wochen Dauer in der vorlesungsfreien Zeit in einem Architekturbüro oder in einem dem Berufsbild des Architekten zugehörigen Einrichtung abzuleisten." Mich lassen die Klauseln "mindestens 8 Wochen" und "in der vorlesungsfreien Zeit" etwas stutzig werden. Ich erweitere das Praktikum freiweillig auf 6 Monate. Bezieht sich der Status des Pflichtpraktikums dann lediglich auf die mindestens geforderten 8 Wochen, oder auf die gesamten 6 Monate? Und wie sieht es mit der Klausel " in der vorlesungsfreien Zeit aus? Hat dies Auswirkungen auf den Praktikumsstatus, wenn ich dieses während des laufenden Semesters absolviere? Ich freue mich auf Eure Einschätzung. |
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lila3: Offline
Beitrag Datum: 15.07.2014 Uhrzeit: 22:25 ID: 53014 | Social Bookmarks: In den Semesterferien bedeutet sicherlich, dass du das Praktikum in Vollzeit absolvierst. Ob du dann freiwillig verlängerst ist im Grunde dir überlassen. Ich würde mir aber definitiv über den gesamten Zeitraum ein Zeugnis ausstellen lassen und auch eine angemessene Entlohnung fordern. Ob Pflicht oder Kür, Praktikanten sind gern gesehene, oft kostenlose Arbeitskräfte, die dann leider auch den Markt für Absolventen (gehaltstechnisch) beeinflussen. |
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tibo13: Offline
Ort: SH Beitrag Datum: 15.07.2014 Uhrzeit: 23:14 ID: 53015 | Social Bookmarks: Sowohl das Arbeitszeugnis, als auch eine "angemessene" Entlohnung sind für mich eigentlich selbstverständlich. Ist aber auch ein anderes Thema, zu dem ich bereits vor einiger Zeit Hilfestellung in einem anderen Thread gefunden habe. Das hilft aber nicht bei der jetzigen Fragestellung, ob es sich abgabentechnisch um ein Pflichtpraktikum handelt, das komplett abgabenfrei ist, oder um ein freiwilliges Praktikum, das zumindest sozialversicherungspflichtig ist. |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 16.07.2014 Uhrzeit: 12:25 ID: 53016 | Social Bookmarks: ...ist bei mir schon eine Weile her und wir mussten ein einsemestriges Praktikum absolvieren, aber das war komplett abgabenfrei. |
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lila3: Offline
Beitrag Datum: 16.07.2014 Uhrzeit: 20:20 ID: 53018 | Social Bookmarks: 8 Wochen sind Pflicht, die musst du doch nachweisen, sonst lässt dich deine Uni irgendwann nicht mehr weiter studieren. In Aachen sind es übrigens auch 6 Monate, in Vollzeit und mindestens 3 Monate am Stück. |
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tibo13: Offline
Ort: SH Beitrag Datum: 16.07.2014 Uhrzeit: 21:14 ID: 53019 | Social Bookmarks: Demzufolge hieße das also, dass die ersten 8 Wochen abgabefrei sind, und die restlichen 4 Monate dann zumindest sozialversicherungspflichtig sind. |
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Gotubo: Offline
Beitrag Datum: 13.08.2014 Uhrzeit: 13:21 ID: 53228 | Social Bookmarks: Im Grunde erfüllst du die Anforderungen bei 6 Monaten Praktikum doch voll und ganz. Auch die Klauseln "mindestens 8 Wochen" und "in der vorlesungsfreien Zeit" werden doch erfüllt. Und bei 6 Monaten Praktikum ist es dir doch kaum möglich auch noch zeitgleich den Status Vollzeit-Student zu behalten, oder? ich an deiner Stelle würde das mit dem Dekanat klären. Ich habe auch schon von Kommilitonen erfahren, dass sich ein Praktikum, in deinem Fall die 8 Wochen auf eine 40 Stunden Woche rechnen. Selbst wenn du nur halbtags arbeiten würdest, dafür aber die erwähnten 6 Monate erfüllst du doch auch diese Anforderung. Wahrscheinlich sind dann, wie bereits schon von mehreren hier erwähnt, die ersten 8 Wochen abgabefrei und alles weitere muss versteuert werden. Hier kommt dann auch noch die BaföG-Geschichte mit ins Spiel, da du (falls du denn Bafög berechtigt bist) hier einen freibetrag pro BWZ hast, welcher nicht überschritten werden darf.... |
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