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tibo13: Offline
Ort: SH ![]() Beitrag Datum: 15.07.2014 Uhrzeit: 13:09 ID: 53013 | Social Bookmarks: Hallo, ich möchte im kommenden Semester ein Praktikum absolvieren und habe bereits ein Stellenangebot. Jetzt stellt sich mir die Frage, auch in Hinblick auf die Entlohnung und eventuelle Abgaben, ob es sich um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum handelt? In unserer Prüfungsordnung steht folgende Klausel: "Zur Sicherung des Praxisbezuges des Studiums ist von den Studierenden ein Praktikum von mindestens 8 Wochen Dauer in der vorlesungsfreien Zeit in einem Architekturbüro oder in einem dem Berufsbild des Architekten zugehörigen Einrichtung abzuleisten." Mich lassen die Klauseln "mindestens 8 Wochen" und "in der vorlesungsfreien Zeit" etwas stutzig werden. Ich erweitere das Praktikum freiweillig auf 6 Monate. Bezieht sich der Status des Pflichtpraktikums dann lediglich auf die mindestens geforderten 8 Wochen, oder auf die gesamten 6 Monate? Und wie sieht es mit der Klausel " in der vorlesungsfreien Zeit aus? Hat dies Auswirkungen auf den Praktikumsstatus, wenn ich dieses während des laufenden Semesters absolviere? Ich freue mich auf Eure Einschätzung. |
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