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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.04.2010 Uhrzeit: 09:11 ID: 38691 | Social Bookmarks: dann solltest Du aber den Titel noch ändern: Zitat:
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.04.2010 Uhrzeit: 09:18 ID: 38692 | Social Bookmarks: Zitat:
Grundsätzlich sollten Architektenleistungen auf den Vorstellungen des Auftraggebers basieren. Die Planungsleistung fängt schon dort an, wo das Fachwissen des Architekts die Vorstellungen des Bauherrn optimiert. Prinzipiell ist es also schon eine Planungsleistung, wenn z.B. im Grundriss die Aufschlagsrichtung der Tür der Benutzung angepasst wird oder in der Fassade aus Gestaltungsgründen zwei Fenster übereinander geschoben werden. Bin mal gespannt, was appartmenthaus sich so an Bezahlung vorstellt? | |
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![]() ![]() Beitrag Datum: 19.04.2010 Uhrzeit: 10:16 ID: 38694 | Social Bookmarks: nonne hat Recht! Woher sollen denn die Details für die Pläne kommen, wenn nicht vom Studenten. Ich denke nicht, dass ein Branchenfremder so genau planen und die Vorgaben, auch der beteiligten Gewerke, einbinden und dem Zeichner weitergeben kann. Also ist auch eine planerische Leistung zu erwarten. |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.04.2010 Uhrzeit: 12:20 ID: 38695 | Social Bookmarks: von Details ist doch gar nicht die Rede, sondern von der CAD mäßigen Umsetzung der Ideen des Bauherrn im Vorentwurfsstadium. Zitat:
komplett durchzuplanen, daher wird appartemethaus sich danach auch einen qualifizierten Planer suchen, damit sich die kleinen Fehler, wie der in seinem Namen, nicht zur großen Katastrophe aufsummieren... | |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.04.2010 Uhrzeit: 15:04 ID: 38698 | Social Bookmarks: @ Kieler: Zitat:
Der Beruf dessen, der die Planungsleistung ableistet, ist nach HOAI noch nicht einmal relevant. Praktisch gibt es gegen Fachfremde wie Bäcker aber leider keine Handhabe, da man sie nicht mit einem Ausschluss aus der Architektenkammer unter Druck setzen kann.... | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.04.2010 Uhrzeit: 15:27 ID: 38699 | Social Bookmarks: jo, das ist schon richtig, die Aussage ist auch nur im Zusammenhang mit meinem ersten Satz zu sehen, nämlich dass es sich hier ja lediglich um eine Zeichenleistung handelt, da kann man sicherlich noch von der HOAI absehen, sollte der Umfang größer werden ist das natürlich hinfällig! |
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