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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 10.12.2013 Uhrzeit: 09:05 ID: 51577 | Social Bookmarks: nennen wir das Kind beim Namen: es geht hier ja nicht darum einem talentierten aber mittellosen Studenten eine Chance zu bieten, sondern einem Bauherrn auf diesem Umweg eine kostenarme Planung zu verschaffen. Vielleicht ist es nicht hinlänglich bekannt, daher der kurze Hinweis, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eigentlich Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurtätigkeiten heißen müsste. Die Honorare sind nämlich nicht berufsstands-, sondern tätigkeitsbezogen wie es so schön heißt. Sobald Leistungsbilder aus der HOAI erbracht werden, ist Honorar nach HOAI fällig, agal ob Architekt oder nicht. Dem jungen, modernen, kreativen Architektur-Studenten sei noch mit auf den Weg gegeben, dass er voll in der Haftung ist, selbst wenn er seine Leistung verschenkte. Geändert von Kieler (10.12.2013 um 09:25 Uhr). |
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