Registrierter Nutzer Registriert seit: 05.08.2012
Beiträge: 4
mumi_t: Offline
Beitrag Datum: 05.08.2012 Uhrzeit: 13:12 ID: 47447 | Social Bookmarks: Hallo, wir (junge Familie mit 2 Kindern) haben ein älteres Einfamilienhaus gekauft und möchten dieses nun sanieren. da die raumaufteilung nicht besonders toll ist müssen wir wie es aussieht die ein oder andere wand raus reissen. kann uns jemand vielleicht helfen bei der zeichnung. also welches sind die tragenden wände. Erdgeschoss möchten wir wohnzimmer, arbeitszimmer, Badezimmer (im anbau) und küche. Obergeschoss 2 Kinderzimmer und ein Elternzimmer. wären dankbar für vorschläge wie wir das ganze gestalten bzw umbauen können. oder eine seite mit mustergrundrissen wäre vielleicht auch ganz hilfreich. wir bedanken uns im voraus |
| |
|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 05.08.2012 Uhrzeit: 14:37 ID: 47451 | Social Bookmarks: Bitte geht zu einem Architekt und Statiker. Die verdienen damit ihr Geld und sind versichert. Ferndiagnosen über ein Forum auf der Grundlage von uralten Baueingabezeichnungen sind keine gute Idee. Eine Besichtigung evtl. Bauaufnahme vor Ort wird notwendig sein. Auch eine Seite mit Mustergrundrissen wird nicht viel weiterhelfen, da ja das Haus in seiner Grundstruktur schon vorhanden ist. Da kann man nicht ohne Weiteres einfach einen "Musergrundriss" reinklopfen. Auch sollte bei der Grundrissaufteilung der Schallschutz zur Autobahn unbedingt berücksichtigt werden. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 05.08.2012
Beiträge: 4
mumi_t: Offline
Beitrag Datum: 05.08.2012 Uhrzeit: 19:06 ID: 47456 | Social Bookmarks: natürlich müssen wir zum architekten und zum statiker. dachten vielleicht bekommen wir hier schon mal ne grobe richtung wo dasd ganze hinläuft... |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 05.08.2012 Uhrzeit: 19:58 ID: 47457 | Social Bookmarks: Die Innenwände scheinen nach Zeichnung Fachwerkwände zu sein. Decke eine Holzbalkendecke, die in querrichtung zum First spannt. Inwieweit diese Decke in der Mitte noch mal auf der Innenwand aufliegt, und inwieweit die Innenwände generell zur Aussteifung de Außenwände herangezogen werden kann wirklich nur ein Statiker vor Ort herausfinden. Auch was die dargestellten "Hohlräume" in den Außenwänden sind müsste durch eine Bauteilöffnung untersucht werden. Ich würde bei der neuen Grundrissgestaltung versuchen, dass dienende Räume wie Bäder, Küche, WC, Speisekammer, Heizung... alle Richtung Autobahn orientiert werden, falls dies möglich ist. Aber ist wohl leider auch die Südseite. Was mit welchem Aufwand möglich ist, kann man bei einem Bestandsgebäude erst nach einer Bestandsaufnahme und -bewertung wirklich sagen. Selbst dann wird es während des Umbaus noch Überraschungen geben... Viel Spaß |
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 07.08.2012 Uhrzeit: 19:48 ID: 47473 | Social Bookmarks: Zitat:
Viele Fragen stellen sich einem, wenn man die Pläne sieht. Bleibt der Dachstuhl erhalten? Sind die Hüllflächen (Dachdämmung und -deckung, Außenwände, Böden) so, dass sie im Wesentlichen erhalten werden können/sollen oder steht da eine Vollsanierung an? Das Dach liegt auf längs durchgehenden Pfetten, die an ein paar Stellen abgestützt sind. Dort müssten tragende Stützen bis runter ins EG gehen (muss kein Unglück sein, sowas kann auch frei im Raum stehen). An anderen Stellen werden die Pfetten offenbar wie mit einem historischen Sprengwerk nach außen auf die Außenmauern abgestützt. Wenn der Dachstuhl nicht erhalten bleiben kann/soll, würde man da ggf. eine anderen Konstruktion wählen, die grundrisslich von der Aufteilung her mehr Möglichkeiten eröffnet. Für eine genaue Klärung, was da in dem Haus wie trägt, ist ein Statiker/Architekt erforderlich. Für eine Änderung der Konstruktion sowieso auch. Eine Erst-Beratung könnte auch eine ausführende Firma machen, die sich auf Holzbau/Fachwerksanierung spezialisiert hat. Man muss da jedes Bauteil genau betrachten: Welche Schichten sind vorhanden, welche sollen/können erhalten werden, wie ist das alles mit den geltenden Normen und Richtlinien zu vereinbaren? Das müssen Leute bearbeiten, die sich auf diese Themen spezialisiert haben. Hoffentlich entmutigt Dich das nicht; denn so ein Vorhaben hat ja schon Charme und kann zu einem netten Ergebnis führen. Ich habe hier nur schematisch mal die von Dir genannten Nutzungen skizziert; wenn man eine Raumaufteilung dieser Art anstrebt, kann/muss man die Konstruktion entsprechend anpassen: Viel Spaß, T. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 18.09.2012
Beiträge: 5
Baukasten: Offline
Beitrag Datum: 18.09.2012 Uhrzeit: 12:39 ID: 47961 | Social Bookmarks: Zitat:
aber vieles kann man ja auch shcon mit stahlträgern machen wir haben auch damals ein altes haus gekauft - wir hatten in dem einen teil 3 zimmer und küche und alle 3 wände dazwischen haben wir rausgerissen *lach, wenn man das so sagen darf* und mit stahlträgern bestückt.. nun haben wir einen riesen großen wohn ess raum - herrlich - und bis jetzt ist auch nchts eingestürzt - bis jetzt dennoch - statiker fragen und absichern ist auf die dauer und jahre gesehen immer besser! | |
Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 748
FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 18.09.2012 Uhrzeit: 18:53 ID: 47971 | Social Bookmarks: Soweit ich das als "altbackener" Holzwurm beurteile, habt ihr zwei unechte "Sprengwerke" in der Holzkonstruktion. Die beiden, von Aussenwand zu Aussenwand gehenden, Innenwände dienen als Queraussteifung und zusätzliche Lastabtragung der Mittelpfetten. Die solltet ihr möglichst nicht antasten. Zumindest braucht es einen guten Holzbauarchitekten. |
Social Bookmarks: Vielleicht noch was wichtiges: Für den Umbau ist auf jeden Fall eine Baugenehmigung erforderlich. Das ist der Fall wenn man Änderungen in der Statik des Hauses vornimmt oder die äußere Gestaltung ändert. Da reicht schon ein neues Fenster oder der Einbau einer Treppe. Eine Baugenehmigung erhält man von der örtliche Bauaufsichtsbehörde wenn man ein Bauantrag stellt. Zum Bauantrag gehört die Planung des Umbaus, der von jemanden erstellt werden muss, der die sogenannte Bauvorlageberechtigung besitzt. Das ist im Regelfall ein Architekt. Zum Bauantrag gehört ebenfalls die Statik, die vor Baubeginn einzureichen ist. Die Statik kann nur von ein Statiker erstellt werden (Bauingenieur). Natürlich gibt es Baufirmen die eigene Architekten und Statiker beschäftigen. Der Nachteil ist, diese Architekten und Statiker werden von der Fa. bezahlt und vertreten somit nicht Ihre Interessen, sondern die von der Baufirma. Viel besser ist es, selber einen Architekten zu beauftragen, der Ihre Interreseen vertritt und nach einer Ausschreibung die geeignetste Baufirma ermittelt. Googeln Sie dazu "HOAI" (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Da können Sie nachlesen welche Leistungsphasen ein Architekt anbietet und wieviel das kostet. Man kann vorerst nur die ersten Leistungsphasen im Auftrag geben und erst bei zufriedenstellenden Ergebnis die weiteren Phasen schrittweise beauftragen oder den Architekten wechseln. Grundsätzlich ist es so, dass das Geld was Sie den Architekten bezahlen, doppelt und dreifach beim Bau eingespart wird durch das Entfallen von Bauschäden, Geldbußen der Baubehörde und Abzocke von unseriösen Firmen. Viel Glück & Erfolg beim Bauen!
__________________ __________________________________________ Levente Pontai, ARCHITEKT AKNW L.Pontai@t-online.de Bonn | |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 19.09.2012 Uhrzeit: 15:03 ID: 47992 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
| ||
Social Bookmarks: Na, da würde ich mich dann aber bei der Baubehörde vergewissern ob da eine örtliche Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 besteht. Bei einen Genehmigungsfreistellungsantrag sollte als Entwurfsverfasser auch ein Architekt unterschreiben. Bei den hier beschriebenen Umbau, scheint es so zu sein, dass die Statik von der Änderung nicht ganz unberührt bleibt. Da würde ich mich auf jeden Fall vergewissern und einen Statiker konsultieren. Falls er der Meinung ist, dass die Statik vom geplanten Umbau nicht betroffen ist, würde ich mir das schriftlich geben lassen und bei jeder Improvisation mich erneut vergewissern. Ich habe es schon erlebt: Am Anfang ging es darum ein Dach zu reparieren..... und am Ende würden Strafen gezahlt wegen ungenehmigten Abriss, ungenehmigten Wiederaufbau in abgeänderte Form, etc.... Letztendlich kam dann die Rückbauverfügung. Manche Beamten kennen kein Spaß!
__________________ __________________________________________ Levente Pontai, ARCHITEKT AKNW L.Pontai@t-online.de Bonn | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 18.09.2012
Beiträge: 5
Baukasten: Offline
Beitrag Datum: 24.09.2012 Uhrzeit: 09:47 ID: 48065 | Social Bookmarks: Zitat:
| |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Einfamilienhaus mit ELG | wia83 | Suche | 4 | 27.07.2013 11:52 |
Einfamilienhaus aus Betonfertigteilen | Minimal | Konstruktion & Technik | 1 | 10.03.2012 15:17 |
Konzeptüberlegung Einfamilienhaus | RoughNex | Bauherren & Auftraggeber | 7 | 18.01.2011 11:35 |
Pull out - Einfamilienhaus | krusi | Bauten & Planer | 0 | 04.05.2010 22:58 |
3d Einfamilienhaus für C4D | conqueror | Präsentation & Darstellung | 3 | 08.12.2008 01:53 |