Registrierter Nutzer Registriert seit: 15.11.2002
Beiträge: 214
holger: Offline
Ort: Düren
Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt Beitrag Datum: 05.06.2008 Uhrzeit: 19:52 ID: 28878 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, ich war lange nicht mehr in diesem Forum.... Es geht nochmal um unser aller "Lieblingsthema Geld".....ich weiss ja, dass im Forum leider sehr sparsam mit konkreten Angaben umgegangen wird...LEIDER....vielleicht aus der Urangst man könnte sich gegenseitig wieder etwas abschauen!? Die Aktion der AKNW zur HOAI Novellierung war zumindest auf politischer Ebene von Erfolg gekrönt und das nicht zuletzt durch Aktionen der Solidarität! Ich finde, dass wir auch hier so verfahren sollten Also: Ich stelle hier mal die Frage in den Raum....gibt es eine simple Faustformel nach welcher man den "freie Mitarbeiter Stundenlohn" im Verhältnis zu einem Angestellten Gehalt hochrechnen kann?? ----- Natürlich läuft es bei uns Archis immer etwas anders...in anderen Branchen schlägt man locker mal das 2,5 - 5fache drauf!!!!!!!!!!!(kein Scherz) Bei uns kriegt man dann den Job meistens nicht...ich weiss....allerdings hab ich langsam echt die Schnauze voll mich weiterhin diesem Dumping-Gebahren zu unterwerfen.......meine Steuerberaterin schüttelt immer mit dem Kopf wenn Sie meinen Stundenlohn sieht (23€, allerdings bei Vollbeschäftigung) Sie selbst als Steuerberaterin würde bei 50€/Stunde erst anfangen!(naja ist kein guter Vergleich) Ausserdem: Dieses BILLIG-BILLIG-DING......Ich habe jetzt 6 Jahre Berufserfahrung und schon viele Mitarbeiter erlebt, die nicht mal einen Bauantrag stellen können...sicher kann man nicht in jedem Bereich voll auf der Höhe sein....aber mit der Fähigkeit alle LPs zu bearbeiten (bei guter Qualität) sollten wir einfach mehr verdienen....was denkt Ihr? OK..OK...ich habs schon wieder getan...ich habe hier scheinbar wieder 2 Themen vereint....also nochmal: Was haltet ihr von der Faustformel? Kennt jemand eine...und wendet Sie auch an? Bitte um Erfahrungsaustausch... -----
__________________ ------------------- Schönen Gruß Holger |
| |
|
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 05.06.2008 Uhrzeit: 20:52 ID: 28883 | Social Bookmarks: Hi Holger, Du scheinst tatsächlich länger nicht hier gewesen zu sein. Das Thema wurde in diesem Forum schon totdiskutiert Meine persönliche Meinung: Ich stimme Dir in allen Punkten zu. Meine persönliche Erfahrung: Seit ich für meine Leistung mehr Geld fordere, läuft´s besser! |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 15.11.2002
Beiträge: 214
holger: Offline
Ort: Düren
Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt Beitrag Datum: 05.06.2008 Uhrzeit: 21:22 ID: 28889 | Social Bookmarks: Hi Kieler, gut. leider sagst du mir auch wieder nichts konkretes wo finde ich denn z.b. was zur Umrechnung?
__________________ ------------------- Schönen Gruß Holger |
Social Bookmarks: Den sinnvollen Stundensatz für einen freien Mitarbeiter kannst Du Dir relativ einfach selbst berechnen: Da Du als freier Mitarbeiter rein wirtschaftlich in Konkurrenz zu einem Festangestellten stehst, muß Dein Stundenlohn so bemessen sein, daß es sich für den Arbeitgeber/Auftraggeber rechnet. Vorteil bei dieser Argumentation ist, daß er einem freien Mitarbeiter nur die tatsächlich erbrachten Stunden/Leistungen vergüten muß, während ein Angestellter ihm auch bei Auftragsflaute "auf der Tasche liegt". Ein halbwegs ordentlich bezahlter angestellter Architekt mit ein paar Jahren Berufserfahrung kostet einen Arbeitgeber in D. inkl. dem Arbeitsplatz, Einrichtung und allem was dazu gehört zwischen 4.000 - 4.500 € im Monat. Dafür leistet der Angestellte nach Abzug von Urlaub, Krankheit, Leerlauf und zzgl. unbezahlter Überstunden vielleicht 160 effektive Stunden pro Monat. Demnach dürftest Du als freier Mitarbeiter max. 28 € pro Stunde verlangen um noch eine interessante Alternative zum Angestellten zu sein. (4.500 € / 160 Stunden = 28,12 €) | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 276
jarrid: Offline
Beitrag Datum: 05.06.2008 Uhrzeit: 23:21 ID: 28897 | Social Bookmarks: Meiner Meinung nach kann er rein Betriebswirtschaftlich kann er sogar mehr verlangen. Da ein freier Mitarbeiter wohl nicht die von Archimedes veranschlagten 160 Std. im Monat für einen Auftraggeber arbeitet, sondern eher weniger. Rechnet es sich für den Unternehmer auch bei höherem Std. Lohn einen freien Mitarbeiter einem festen Angestellten vorzuziehen, da er ihn ja nur nach Bedarf bezahlt. Wenn der Unternehmer nur 120 Std Arbeit für seinen Angestellten hat muss er ihm trotzdem sein Gehalt komplett zahlen, egal ob der im Büro seinen Schreibtisch aufräumt, Akten sortiert oder etwas produktives tut. Hingegen dem freien Mitarbeiter lediglich die 120 Std. bezahlt werden und er trotz des höheren Std.-Lohns weniger für die gleiche geleistete Arbeit bezahlt. Und wenn der Unternehmer auf lange Sicht ausreichend Arbeit hat wird er wohl eh jmd fest einstellen. Oder liege ich hier falsch? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 15.11.2002
Beiträge: 214
holger: Offline
Ort: Düren
Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt Beitrag Datum: 06.06.2008 Uhrzeit: 00:39 ID: 28898 | Social Bookmarks: @Archimedes Na endlich......vielen Dank für deine Daten und Fakten! Ich habe mal gegoogelt und bei der AK Baden Würtemberg eine Empfehlungsschrift zur freien Mitarbeit gefunden....die Angaben dort decken sich nahezu mit deinen.... ...es wird empfohlen, dass die Einnahmen des freien nicht unter 45.000 - 55.000 € / Jahr liegen sollten! Ich finde das ist eine Grundlage, die Aufmerksamkeit verdient.....besonders vonseiten der Arbeitgeber!
__________________ ------------------- Schönen Gruß Holger |
Social Bookmarks: Zitat:
Wenn ich z.B. mein Gehalt hier veröffentlichen würde, könnte das ggf. ziemlich viel Ärger geben. Man darf nicht vergessen, dass man vielleicht innerhalb eines Posts noch anonym ist, aber im Zusammenhang mit einem anderen Beitrag so viel über sich preisgibt, dass man erkannt werden könnte...
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||
Social Bookmarks: @jarrid: Ich sehe das prinzipiell so wie Du. Theoretisch könnte der freie Mitarbeiter noch etwas mehr verlangen. Der Auftraggeber wird es sich aber wohl ähnlich durchrechnen, wie ich es versucht habe. Man muß beim freien Mitarbeiter ja auch berücksichtigen, daß er evtl. einmal nicht zur Verfügung steht, wenn sich die Arbeit verdichtet, weil er noch andere Auftraggeber hat und das die Abstimmung, also die Besprechung der Aufgaben und die Kontrolle der Arbeit, bei ihm mehr Zeit des Auftraggeber erfordert, als bei einem Mitarbeiter, der permanent im Nachbarbüro erreichbar ist. Diese Nachteile gleichen die wirtschaftlichen Vorteile evtl. wieder aus. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.05.2005
Beiträge: 270
Tidals: Offline
Ort: Koblenz Beitrag Datum: 06.06.2008 Uhrzeit: 15:15 ID: 28917 | Social Bookmarks: Viele gute Informationen gibts auch hier Ratgeber-Freie auch mit Beispielrechnungen und verschiedenen Umgebungsparametern. Auf jeden Fall sehr lesenswert.
__________________ carpe diem! |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 13
Delirious: Offline
Ort: baden
Hochschule/AG: freelänzer Beitrag Datum: 13.10.2008 Uhrzeit: 17:24 ID: 30811 | Social Bookmarks: Zitat:
ich kenn von der AK Baden Würtemberg nur diesen: http://www.akbw.de/pubimg/p_m_91.pdf das betrifft den brutto einstiegs-"gehalt"!!
__________________ humor ist, wenn man trotzdem lacht! | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 13.10.2008 Uhrzeit: 17:42 ID: 30813 | Social Bookmarks: Die Tabelle im letzten Link entspricht der ASIA Liste und bezieht sich sowohl auf Einstiegs- als auch auf Fortgeschrittenengehälter. Dass Angestellte hier nicht ihre Gehälter preisgeben können, ist auch klar. Die Stundensätze der freien Mitarbeiter liegen im Vergleich zu anderen Berufen tiefer, da der Auftraggeber fast immer nicht der Endkunde, sondern der Büroinhaber ist, der ja trotz outsourcing der Arbeiten immer noch etwas mitverdienen will. Prinzipiell gilt: Stundensatz Angestellter + Arbeitgeberanteile an allen Lohnnebenkosten + Urlaub + Krankheitsgeld. Ich denke, dass bei deiner Erfahrung mindestens 27 € drin sein sollten. Bezüglich Fachkenntnissen: die sind natürlich immer abhängig von dem, was der einzelne im Laufe seiner Laufbahn gemacht hat, und wie er sich weitergebildet hat. Der perfekte Bauantragszeichner oder Ausführungszeichner tut sich dann teilweise im Entwurf oder auf der Baustelle schwer. Wird oft überbewertet, vor allem wird von Seiten der Chefs viel zu wenig in die Ausbildung der Mitarbeiter investiert. In anderen Branchen sind Weiterbildung der Arbeitnehmer eine Selbstverständlichkeit. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 13
Delirious: Offline
Ort: baden
Hochschule/AG: freelänzer Beitrag Datum: 15.10.2008 Uhrzeit: 14:56 ID: 30839 | Social Bookmarks: und wo finde ich den von link der akbw bzgl. honorar freie mitarbeiter?
__________________ humor ist, wenn man trotzdem lacht! |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
angestellt & freie mitarbeit? | lola | Beruf & Karriere | 10 | 19.01.2007 01:29 |
freie (unzufriedene) mitarbeit | diplingarch | Beruf & Karriere | 9 | 18.10.2005 11:39 |
Arbeitsvertrag Freie Mitarbeit | Hannah | Beruf & Karriere | 1 | 06.09.2005 19:25 |
freie Mitarbeit - Scheinselbstständigkeit | tommy | Beruf & Karriere | 4 | 07.12.2004 22:43 |
Freie Mitarbeit als Designstudent | sally | Beruf & Karriere | 3 | 30.11.2003 12:33 |