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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.06.2014 Uhrzeit: 11:04 ID: 52912 | Social Bookmarks: Zitat:
Du müßtest dich als Bauherr selbst verklagen auf eine Haftung aus Planungsfehlern. Jeder nur halbwegs intelligente Versicherungsvertreter wird dir auf der einen oder anderen Seite eine Teilschuld unterstellen können. Zudem wäre da noch die Frage des Vorsatzes zu klären. So würde man dem Planer immer unterstellen können, dass ein Fehler vorsätzlich und sehr wahrscheinlich auch fahrlässig verursacht wäre. Hier fehlt schlicht und einfach eine Prüfungsmöglichkeit. Jeder Bauherr, der sein eigenes Bauvorhaben plant, wird keine Planungshaftpflichtversicherung haben in diesem Fall. Aber du kannst z.B. eine Bauwesensversicherung abschließen und eine Bauhaftpflicht. (Bzw. musst du sogar) Dann natürlich noch die Unfallversicherung usw. Aber eine Versicherung gegen "die eigene Dummheit" - wenn es die gäbe, wäre das sicher ein Renner ![]() | |