Umfrageergebnis anzeigen: Eigenes Haus bauen ohne Berufshaftpflichtversicherung
Niemals 2 100,00%
Nur bei kleineren Bauvorhaben 0 0%
Ich bin das Risiko eingeganen 0 0%
Teilnehmer: 2. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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Datum: 24.06.2014
Uhrzeit: 11:04
ID: 52912



AW: Berufshaftplicht

#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von blackpan Beitrag anzeigen
Ja, ganz richtig die Berufshaftpflicht schützt den Architekten vor Bau- oder Planungsfehlern, und zwar immer gegen seine eignen Fehler. Ich kenne keinen Architekten der fehlerfrei plant und noch weniger fehlerfrei eine Bauleitung führt. Dagegen sollte er sich immer absichern, egal ob gegen den Bauherren oder anderen am Baubeteiligten (Wenn z.B. eine Absturzsicherung falsch geplant wurde und ein Bauarbeiter bricht sich einige Knochen habe ich keine Lust privat dafür zu haften).

Es geht also nicht darum sich gegen sich selbst zu versichern, sondern sich gegen Bau- oder Planungsfehlern zu versichern, die immer passieren, meistens aber im kleinen Rahmen behoben werden können. Wenn nicht und es passiert wirklich etwas Dramatisches steht normalerweise der Versicherungsschutz dafür ein.

Wieso sollte dies bei meinem eigenen BV anders sein? Gibt es Architekten die wirklich ohne Berufshaftpflichtversicherung bauen? Wenn ja würde ich mich auf einen Kommentar freuen.
Na komm, das ist doch klar - oder?

Du müßtest dich als Bauherr selbst verklagen auf eine Haftung aus Planungsfehlern.
Jeder nur halbwegs intelligente Versicherungsvertreter wird dir auf der einen oder anderen Seite eine Teilschuld unterstellen können.
Zudem wäre da noch die Frage des Vorsatzes zu klären.
So würde man dem Planer immer unterstellen können, dass ein Fehler vorsätzlich und sehr wahrscheinlich auch fahrlässig verursacht wäre. Hier fehlt schlicht und einfach eine Prüfungsmöglichkeit.

Jeder Bauherr, der sein eigenes Bauvorhaben plant, wird keine Planungshaftpflichtversicherung haben in diesem Fall.
Aber du kannst z.B. eine Bauwesensversicherung abschließen und eine Bauhaftpflicht. (Bzw. musst du sogar) Dann natürlich noch die Unfallversicherung usw.
Aber eine Versicherung gegen "die eigene Dummheit" - wenn es die gäbe, wäre das sicher ein Renner

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Beitrag
Datum: 03.07.2014
Uhrzeit: 10:50
ID: 52957



AW: Berufshaftplicht

#2 (Permalink)
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Da haben meine Vorredner Recht, das ergibt sich allein schon aus dem BGB:

§ 823
Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


Beim eigenen Haus ist es ein Eigenschaden und die sind nicht versicherbar.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, z.B. wenn ein Architekt gleichzeitig Bauträger/Generalübernehmer ist und demzufolge erst NACH Verkauf des Objektes nicht mehr Eigentümer ist. Hier kann man über bestimmte Klauseln Versicherungsschutz vereinbaren, so daß z.B. der Planungsfehler, der nach Übergabe 3-4 Jahre später auftaucht, versichert ist.

In den normalen Berufshaftpflichtbedingungen wären ohne diese Zusatzklausel diese Schäden NICHT versichert, da es sich erneut um Eigenschäden handelt.

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Beitrag
Datum: 04.08.2014
Uhrzeit: 14:02
ID: 53155



AW: Berufshaftplicht #3 (Permalink)
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Hallo Blackpan,
gem. LBO muss der Verfasser versichert sein, das gilt auch für das eigene BV.
Der Anspruch gg. sich selbst kann natürlich wg. Kontrahierungzwängen nicht versichert werden, die Haftung ggü. dritten schon. Als freies Mitglied in der AK verfügst Du wahrscheinlich schon über eine Haftpflicht. Die meisten Anbieter haben bereits eine Klausel eingebaut, die auch den Schutz fürs eigene BV einschließt. Mit dieser Klausel solltest Du Deinen eigenen Versicherer konfrontieren, entweder übernimmt er die ihm sicherlich schon bekannte Formulierung oder er lässt Dich i. Regelfall gehen.

Geändert von VDEler (04.08.2014 um 14:03 Uhr). Grund: eingedeutscht

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