Umfrageergebnis anzeigen: Eigenes Haus bauen ohne Berufshaftpflichtversicherung
Niemals 2 100,00%
Nur bei kleineren Bauvorhaben 0 0%
Ich bin das Risiko eingeganen 0 0%
Teilnehmer: 2. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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Datum: 04.08.2014
Uhrzeit: 14:02
ID: 53155



AW: Berufshaftplicht

#1 (Permalink)
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Hallo Blackpan,
gem. LBO muss der Verfasser versichert sein, das gilt auch für das eigene BV.
Der Anspruch gg. sich selbst kann natürlich wg. Kontrahierungzwängen nicht versichert werden, die Haftung ggü. dritten schon. Als freies Mitglied in der AK verfügst Du wahrscheinlich schon über eine Haftpflicht. Die meisten Anbieter haben bereits eine Klausel eingebaut, die auch den Schutz fürs eigene BV einschließt. Mit dieser Klausel solltest Du Deinen eigenen Versicherer konfrontieren, entweder übernimmt er die ihm sicherlich schon bekannte Formulierung oder er lässt Dich i. Regelfall gehen.

Geändert von VDEler (04.08.2014 um 14:03 Uhr). Grund: eingedeutscht

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