Registrierter Nutzer Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 2
blackpan: Offline
Beitrag Datum: 17.06.2014 Uhrzeit: 14:47 ID: 52867 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, ich bin eingetragener freier Architekt in der AK BW. Nun will ich mein eigenes kleines Domizil bauen. Von meiner Berufshaftpflichtversicherung erfahre ich gerade, dass ich als Architekt und Bauleiter für mein eigenes Haus nicht versichert bin. Berufshaftpflichtversicherungen können nur Dritte entschädigen aber nicht den Versicherten selbst. Kann es wirklich sein, dass alle Architekten und Bauingenieure die ihr Haus selber planen und bauen ohne Berufshaftpflichtversicherung für dieses Bauvorhaben arbeiten? Es würde mich interessieren ob es Architekten gibt die dieses Risiko eingehen. Oder gibt es Alternativen? |
| |
|
Social Bookmarks: Verstehe Deine Frage nicht ganz, denn nur Du selbst könntest Dir in diesem Fall Schwierigkeiten bereiten. Die Berufshaftpflicht schützt den Architekten in erster Linie bei Bau- oder Planungsfehlern gegenüber Ansprüchen des Auftraggebers, sprich Bauherrn, der ja nun Du bist. Du willst Dich also gegen Dich selbst versichern? Es gibt noch die Bauherrenhaftpflicht. Die kannst auch Du sicher abschließen. Die ist für Risiken, die durch den Bau entstehen abzusichern. z.B. das Nachbarskind, welches in die Baugrube fällt etc.. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 17.06.2014 Uhrzeit: 19:14 ID: 52871 | Social Bookmarks: Also Architekten gibts.. tztztz |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 2
blackpan: Offline
Beitrag Datum: 17.06.2014 Uhrzeit: 21:20 ID: 52875 | Social Bookmarks: Ja, ganz richtig die Berufshaftpflicht schützt den Architekten vor Bau- oder Planungsfehlern, und zwar immer gegen seine eignen Fehler. Ich kenne keinen Architekten der fehlerfrei plant und noch weniger fehlerfrei eine Bauleitung führt. Dagegen sollte er sich immer absichern, egal ob gegen den Bauherren oder anderen am Baubeteiligten (Wenn z.B. eine Absturzsicherung falsch geplant wurde und ein Bauarbeiter bricht sich einige Knochen habe ich keine Lust privat dafür zu haften). Es geht also nicht darum sich gegen sich selbst zu versichern, sondern sich gegen Bau- oder Planungsfehlern zu versichern, die immer passieren, meistens aber im kleinen Rahmen behoben werden können. Wenn nicht und es passiert wirklich etwas Dramatisches steht normalerweise der Versicherungsschutz dafür ein. Wieso sollte dies bei meinem eigenen BV anders sein? Gibt es Architekten die wirklich ohne Berufshaftpflichtversicherung bauen? Wenn ja würde ich mich auf einen Kommentar freuen. |
Social Bookmarks: Zitat:
In Deinem geschilderten Fall wäre auch der Sigeko dran und die Firmen haben auch selbst versichert zu sein. Berufsgenossenschaft/Unfallkasse. | ||
Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 748
FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 24.06.2014 Uhrzeit: 12:04 ID: 52912 | Social Bookmarks: Zitat:
Du müßtest dich als Bauherr selbst verklagen auf eine Haftung aus Planungsfehlern. Jeder nur halbwegs intelligente Versicherungsvertreter wird dir auf der einen oder anderen Seite eine Teilschuld unterstellen können. Zudem wäre da noch die Frage des Vorsatzes zu klären. So würde man dem Planer immer unterstellen können, dass ein Fehler vorsätzlich und sehr wahrscheinlich auch fahrlässig verursacht wäre. Hier fehlt schlicht und einfach eine Prüfungsmöglichkeit. Jeder Bauherr, der sein eigenes Bauvorhaben plant, wird keine Planungshaftpflichtversicherung haben in diesem Fall. Aber du kannst z.B. eine Bauwesensversicherung abschließen und eine Bauhaftpflicht. (Bzw. musst du sogar) Dann natürlich noch die Unfallversicherung usw. Aber eine Versicherung gegen "die eigene Dummheit" - wenn es die gäbe, wäre das sicher ein Renner | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 03.07.2014
Beiträge: 10
Hamburg74: Offline
Beitrag Datum: 03.07.2014 Uhrzeit: 11:50 ID: 52957 | Social Bookmarks: Da haben meine Vorredner Recht, das ergibt sich allein schon aus dem BGB: § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. Beim eigenen Haus ist es ein Eigenschaden und die sind nicht versicherbar. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, z.B. wenn ein Architekt gleichzeitig Bauträger/Generalübernehmer ist und demzufolge erst NACH Verkauf des Objektes nicht mehr Eigentümer ist. Hier kann man über bestimmte Klauseln Versicherungsschutz vereinbaren, so daß z.B. der Planungsfehler, der nach Übergabe 3-4 Jahre später auftaucht, versichert ist. In den normalen Berufshaftpflichtbedingungen wären ohne diese Zusatzklausel diese Schäden NICHT versichert, da es sich erneut um Eigenschäden handelt. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 04.08.2014
Beiträge: 4
VDEler: Offline
Ort: Mülheim Beitrag Datum: 04.08.2014 Uhrzeit: 15:02 ID: 53155 | Social Bookmarks: Hallo Blackpan, gem. LBO muss der Verfasser versichert sein, das gilt auch für das eigene BV. Der Anspruch gg. sich selbst kann natürlich wg. Kontrahierungzwängen nicht versichert werden, die Haftung ggü. dritten schon. Als freies Mitglied in der AK verfügst Du wahrscheinlich schon über eine Haftpflicht. Die meisten Anbieter haben bereits eine Klausel eingebaut, die auch den Schutz fürs eigene BV einschließt. Mit dieser Klausel solltest Du Deinen eigenen Versicherer konfrontieren, entweder übernimmt er die ihm sicherlich schon bekannte Formulierung oder er lässt Dich i. Regelfall gehen. Geändert von VDEler (04.08.2014 um 15:03 Uhr). Grund: eingedeutscht |
| |
|