Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 05.02.2017 Uhrzeit: 22:46 ID: 56235 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, kennt Ihr Regelwerke für Bauendreinigungen. Hintergrund ist, dass ich hier eine Ausschreibung schnellst möglich auf den Weg bringen muss. Meines Wissens gibt die VOB nichts her? Trotzdem muss ich fragen klären wie
Danke für Infos, Gruß – Blumenschein |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 09.02.2017 Uhrzeit: 13:59 ID: 56241 | Social Bookmarks: vielleicht suchst Du lieber mit dem Begriff "Bauschlussreinigung" In der VOB steht nichts weil Baureinigung keine Bauleistung ist. (Die Unternehmer müssen im übrigen daher auch keine Freistellungsbescheinigung gem. § 48 Abs. 1 EStG beibringen) Im StLB findest Du aber unter LB033 Baureinigungsarbeiten. |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 13.02.2017 Uhrzeit: 23:22 ID: 56251 | Social Bookmarks: Hallo, vielen Dank für die Antwort. Anbei noch weitere Richtlinien für Baureinigung. Gruß -- Blumenschein |
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