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Hochschule/AG: Maschinenbau Beitrag Datum: 04.12.2013 Uhrzeit: 21:00 ID: 51530 | Social Bookmarks: Wir suchen einen jungen modernen kreativen Architektur-Studenten der unsere Träume und Wünsche planerisch in die Realität umsetzt. Wir haben uns folgendes vorgestellt: Erdgeschoss: - Wohnzimmer, Esszimmer und Küche (Küche 5 Hochschränke hinten, sowie eine Insel von 3 x 1,30) sind offen (Die Größe sollte mind. 65 m² betragen) - Gästetoilette mit WC, Pissoir und Waschbecken - Hauswirtschaftsraum und Abstellraum (Speis) in einem Raum - Ggfs. ein Büro (welches aber auch im Keller untergebracht werden kann). - eine gerade offene Treppe (Kargtreppe ) Obergeschoss: - Schlafzimmer, große Ankleide (wenn möglich mit Insel) und ein Bad mit Doppelwaschtisch, freistehende Badewanne, Dusche und WC - Großes Kinderzimmer, das ggfs. in zwei Zimmer später aufgeteilt werden kann, sollten es zwei Kinder werden - Kleines Kinderbad mit Dusche, WC und Waschbecken Rohbauhöhe 2,75 m Grundsätzlich sollte ein kleiner Aufzugschacht in der Größe von 1,70x1,70 m irgendwo im Haus eingeplant werden, im Obergeschoss kann dieser auch in einem der Kinderzimmer (großes Zimmer sein). Ein Aufzug vom EG ins DG sollte ggfs. später (hoffentlich nie) eingebaut werden können. Allerdings soll der gleiche Schacht zwischen EG und UG sofort benutzt werden können um schwere Gegenstände und Holz zu transportieren. Daten zum Grundstück und Bebauungsplan: Beim Grundstück handelt es sich um ein ebenes Grundstück mit max. 0,5m Höhenunterschied. Grundstücks-Größe: Länge 26x Breite 21m Die Zufahrt zum Grundstück ist auf der Südseite (parallel zur Straße ist die Lange Seite) Vor der Garage muss ein Stellplatz mit mind. 5m länge vorgesehen werden. Zweigeschossige Bauweise ist zulässig Dachformen: Plutdach 5-20° Satteldach 20-45° Das Baufenster ist sehr offen, es darf überall gebaut werden (Mindestabstände sind zu beachten) Max. Firsthöhe 9m ab EFH Max. Traufhöhe 6m ab EFH EFH max. 0,5 über der Straße |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 10.12.2013 Uhrzeit: 09:05 ID: 51577 | Social Bookmarks: nennen wir das Kind beim Namen: es geht hier ja nicht darum einem talentierten aber mittellosen Studenten eine Chance zu bieten, sondern einem Bauherrn auf diesem Umweg eine kostenarme Planung zu verschaffen. Vielleicht ist es nicht hinlänglich bekannt, daher der kurze Hinweis, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eigentlich Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurtätigkeiten heißen müsste. Die Honorare sind nämlich nicht berufsstands-, sondern tätigkeitsbezogen wie es so schön heißt. Sobald Leistungsbilder aus der HOAI erbracht werden, ist Honorar nach HOAI fällig, agal ob Architekt oder nicht. Dem jungen, modernen, kreativen Architektur-Studenten sei noch mit auf den Weg gegeben, dass er voll in der Haftung ist, selbst wenn er seine Leistung verschenkte. Geändert von Kieler (10.12.2013 um 09:25 Uhr). |
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Hochschule/AG: Maschinenbau Beitrag Datum: 10.12.2013 Uhrzeit: 23:44 ID: 51591 | Social Bookmarks: Dank für Ihren Beitrag. Dies ist sicherlich nicht der Fall, dass wir hier Studenten usw. ausnutzen möchten. Da der Archtitekt, welcher ein Familienmitglied ist, leider in einem höheren Alter ist, sind die Ideen und Umsetzungen leider nicht so ganz modern wie wir es uns wünschen. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 11.12.2013 Uhrzeit: 09:36 ID: 51594 | Social Bookmarks: Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass jedwede Haftung von einer Unterschrift unter der Baugenehmigung abhängt. Die Unterschrift bezieht sich nur auf die bauordnungsrechtlichen Aspekte, also ob die Planung dem Baurecht entspricht, es gibt da aber auch noch mehr als einen privatrechtlichen Fallstrick. Zugegeben, wer heute ohne Helm fährt ist morgen nicht automatisch tot, aber jeder muss für das, was er macht gerade stehen, wenn es zu nem Unfall kommt. Ich kann mir auch partout nicht vorstelllen, dass es in ganz Süddeutschland nicht einen Architekten geben soll, der "moderne" Gebäude planen kann, am Geld liegt es ja nach Deiner Aussage nicht... ByAK - Bayerische Architektenkammer Für Bauherren und Immobilienbesitzer: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg |
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